Kanzlei für öffentliches Baurecht

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Tätigkeitsschwerpunkt

Der Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei in München liegt auf dem Rechtsgebiet des Öffentlichen Baurechts.

Baurecht Schwerpunkte Kanzlei Menche

Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der bundes- und landesgesetzlichen Regeln, die die Zulässigkeit vorrangig der baulichen Nutzung eines Grundstückes regeln.

Die wichtigsten Gesetze sind dabei das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf der Ebene der Bundesgesetze, sowie die jeweilige Landesbauordnungen, in Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO). Daneben sind zahlreiche weitere Gesetze zu beachten. Auf Bundesebene z.B. das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, um exemplarisch zwei Gesetze zu erwähnen, die ein große Rolle spielen können. Auf Landesebene ist z.B. das jeweilige Denkmalschutzgesetz zu beachten und auf kommunaler Ebene die gemeindlichen Verordnungen und Satzungen, wie z.B. Stellplatzsatzungen, Gestaltungssatzungen und Baumschutzverordnungen. 

Für wen ist mein Angebot?

Mein Beratungsangebot als Rechtsanwalt für öffentliches Baurecht richtet sich an diejenigen, die auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts Probleme haben und deswegen Hilfe durch einen Rechtsanwalt benötigen, insbesondere, wenn es um die Erlangung einer Baugenehmigung geht oder aber auch, wenn Sie z.B. als Nachbar ein Bauvorhaben abwehren wollen, um zwei praktische Handlungsfelder zu nennen.

Meine Person

Ihr Vorteil

Im Vordergrund meiner Tätigkeit steht das Bestreben, meinen Mandanten und Mandantinnen auf dem Beratungs- und Verhandlungswege zu ihrem Recht zu verhelfen. Jedoch gehört selbstverständlich auch die Führung von Prozessen zu meinem Leistungsspektrum, wenn sich dies nach Sach- und Rechtslage als erforderlich erweist.

Meine Kanzlei für öffentliches Baurecht in München begleitet damit ihr Immobilienprojekt in der wichtigen Phase der Baurechtsfindung und Baurechtsdurchsetzung.

Kontakt

Rechtsanwalt Helmut Menche

Telefon: +49 (0)89 45 835 301

Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr

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