Kanzlei Menche

Das öffentliche Baurecht bildet den Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei.  Dies umfasst insbesondere die Rechtsberatung für:

  • die Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan, den Bebauungsplan, den Grünordnungsplan und den Vorhaben- und Erschließungsplan
  • den städtebaulichen Vertrag und die Bodenordnung
  • die Erlangung einer Baugenehmigung und die Bearbeitung von Problemen im Bereich der Bauordnung
  • das Erschließungsrecht und Erschließungsbeitragsrecht, das Kommunalabgabenrecht und den Erschließungsvertrag
  • städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und Stadtsanierung
  • Altlasten, Immissionsschutzrecht, Natur- und Landschaftsschutz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Zweckentfremdungsrecht
  • Durchführung von Verwaltungsverfahren und Gerichtsverfahren

Die Kanzlei begleitet damit ihr Immobilienprojekt in der wichtigen Phase
der Baurechtsfindung und Baurechtsdurchsetzung.

Mein Beratungsangebot richtet sich zum einen an gewerbliche Marktteilnehmer im Immobiliensektor, wie Wohnungsbauunternehmen, Projektentwickler, Bauträger u.a.m.

Ebenso vertrete ich aber auch den privaten Bauherren, Gewerbetreibende, Handwerker u.a., die auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts Probleme haben und deswegen  Hilfe durch einen Rechtsanwalt benötigen. Gerne unterstütze und berate ich auch Kommunen, Gebietskörperschaften und Behörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Im Vordergrund meiner Tätigkeit steht das Bestreben, meinen Mandanten und Mandantinnen auf dem Beratungs- und Verhandlungswege zu ihrem Recht zu verhelfen. Jedoch gehört selbstverständlich auch die Führung von Prozessen zu meinem Leistungsspektrum, wenn sich dies nach Sach- und Rechtslage als erforderlich erweist.

Hier können Sie Kontakt zu mir aufnehmen.