Tätigkeitsschwerpunkt
Der Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei liegt auf dem Rechtsgebiet des Öffentlichen Baurechts.

Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der bundes- und landesgesetzlichen Regeln, die die Zulässigkeit vorrangig der baulichen Nutzung eines Grundstückes regeln.
Die wichtigsten Gesetze sind dabei das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf der Ebene der Bundesgesetze, sowie die jeweilige Landesbauordnungen, in Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO). Daneben sind zahlreiche weitere Gesetze zu beachten. Auf Bundesebene z.B. das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, um exemplarisch zwei Gesetze zu erwähnen, die ein große Rolle spielen können. Auf Landesebene ist z.B. das jeweilige Denkmalschutzgesetz zu beachten und auf kommunaler Ebene die gemeindlichen Verordnungen und Satzungen, wie z.B. Einfriedungssatzungen und Stellplatzsatzungen.
Für wen ist mein Angebot?
- gewerbliche Marktteilnehmer im Immobiliensektor
- Wohnungsbauunternehmen
- Projektentwickler
- Bauträger
- u.v.m
- private Bauherren
- Gewerbetreibende
- Handwerker
- u.v.m
- Kommunen
- Gebietskörperschaften
- Behörden
- u.v.m
Mein Beratungsangebot richtet sichan diejenigen, die auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts Probleme haben und deswegen Hilfe durch einen Rechtsanwalt benötigen
Meine Person
Ihr Vorteil
Im Vordergrund meiner Tätigkeit steht das Bestreben, meinen Mandanten und Mandantinnen auf dem Beratungs- und Verhandlungswege zu ihrem Recht zu verhelfen. Jedoch gehört selbstverständlich auch die Führung von Prozessen zu meinem Leistungsspektrum, wenn sich dies nach Sach- und Rechtslage als erforderlich erweist.
Meine Kanzlei begleitet damit ihr Immobilienprojekt in der wichtigen Phase der Baurechtsfindung und Baurechtsdurchsetzung.
Kontakt
Rechtsanwalt Helmut Menche
Telefon: +49 (0)89 45 835 301
Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Zeppelinstr. 73 | 81669 München

